14a-Module
Bausteine für die Netzplattform
Die 14a-Module sind flexibel einsetzbare Bausteine unserer Netzplattform. Diese wurden speziell dafür entwickelt, Netzbetreibern im Niederspannungsnetz dabei zu helfen, die Anforderungen des §14a aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu erfüllen.
Die 14a-Module bieten eine umfassende Palette von Funktionen, die darauf abzielen, eine diskriminierungsfreie, netzorientierte Steuerung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Mindestbezugsleistung von 4,2 kW zu ermöglichen und gleichzeitig die Dokumentation der Maßnahmen im gesetzlich geforderten Zeitraum sicherzustellen.
- Diskriminierungsfreie, netzorientierte Steuerung: Mit den 14a-Modulen können Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Mindestbezugsleistung von 4,2 kW effizient und fair steuern, um die Netzstabilität und -zuverlässigkeit zu gewährleisten.
- Dokumentation der Maßnahmen: Die 14a-Module bieten eine Dokumentationsfunktion, die es Netzbetreibern ermöglicht, alle durchgeführten Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen im vorgeschriebenen Zeitraum zu dokumentieren und zu archivieren.
- Flexibilität und Skalierbarkeit: Die 14a-Module sind als optionale Bausteine unserer Netzplattform konzipiert. Das bedeutet, dass Netzbetreiber die Möglichkeit haben, die Funktionalitäten der Plattform je nach ihren individuellen Anforderungen und Budgets zu nutzen und zu erweitern.
- Integrierte Lösung: Durch die Integration der 14a-Module in unsere Netzplattform profitieren Netzbetreiber von einer nahtlosen und effizienten Lösung, die alle erforderlichen Funktionen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bietet.
- Zukunftssicherheit: Unsere Netzplattform stellt eine modulare Lösung dar, mit der Netzbetreiber auch für zukünftige Anforderungen und Entwicklungen in der Energiewirtschaft gerüstet sind. Die Netzzustandsanalyse in der Niederspannung kann mit den 14a-Modulen einfach integriert werden oder diese unterstützen.
Was ist §14a des EnWG?
Seit dem 1. Januar 2024 ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Dieser besagt, dass Netzanschlussersuche, insbesondere für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Wallboxen) nicht mehr aufgrund von potentiellen Überlastungen einzelner Netzbereiche verzögert oder abgelehnt werden. Der Netzbetreiber erhält im Gegenzug die Möglichkeit zur diskriminierungsfreien, netzorientierten Steuerung der netzwirksamen Bezugsleistung dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse (mit einer Mindestbezugsleistung von 4,2 kW).
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